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Förderrichtlinien für die Standorte der Kinder-, Jugend- und
Elterntelefone und für den Verein Nummer gegen Kummer
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Antragsfristen
- Anträge können bis zum 15.5. des laufenden Jahres online unter der Adresse www.dkje.de in der Rubrik Formulare gestellt werden.
- Das Kuratorium tagt 4 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist und befindet über die Anträge.
Bedingungen
- Es werden keine Sachkosten finanziert, die nicht im Zusammenhang mit der zu
fördernden Maßnahme stehen.
- Die Stiftung fördert ein Projekt des Trägers höchstens alle zwei Jahre.
- Die Stiftung bezuschusst nur eine Maßnahme des Trägers, deren Beginn im Kalenderjahr der Antragstellung terminiert ist.
Die Stiftung bezuschusst folgende Maßnahmen:
- Ausbildung neuer Mitarbeiter am KJT, JBJ und ET
- Supervision für Mitarbeiter an KJT, JBJ, em@il-Beratung und ET
- Angebote und Projekte des Vereins Nummer gegen Kummer
- Fortbildungsveranstaltungen
- Veranstaltungen für ehrenamtliche Mitarbeiter zur Förderung von Motivation und Identifikation mit den Angeboten KJT und ET
- die Stiftung unterstützt besonders die Förderung innovativer Projekte, welche auch andere Standorten der Nummer gegen Kummer e.V. zugute kommen
Antragstellung
Die Antragstellung soll folgendes beinhalten:
- Beschreibung und Begründung der beantragten Maßnahme (maximal 1 DIN A4 Seite)
- Kostenaufstellung der beantragten Maßnahme
- Jahresabschluss KJT/ET des Vorjahres,
- Haushaltsplan KJT/ET des laufenden Jahres
Berlin, den 13. November 2014
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